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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15   

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https://dejure.org/2015,16571
VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15 (https://dejure.org/2015,16571)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2015 - 2 E 5/15 (https://dejure.org/2015,16571)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 2 E 5/15 (https://dejure.org/2015,16571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 7 Abs 1 S 1 BAföG, § 7 Abs 1 S 2 BAföG, § 10 Abs 3 S 2 Nr 3 Halbs 1 BAföG, Art 6 Abs 1 GG
    Ausbildungsförderung für ihr Studium im Bachelorstudiengang Sozialökonomie

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07

    Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Die Vorschrift gilt insbesondere nicht für im Ausland berufsqualifizierende Ausbildungsabschlüsse, die ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vor der Eheschließung im Herkunftsland erworben haben (BVerwG, Urt. v. 10.4.2008, 5 C 12/07, DVBl. 2008, 1058, juris Rn. 13).

    Die Kammer lehnt sich im Eilverfahren an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ausländischen Ehegatten von Deutschen an, nach der bereits die mit der Übersiedlung nach Deutschland verbundene Aufgabe der mit der Berufsqualifikation im Ausland verbundenen Berufsperspektive entsprechend einem Abbruch der im Ausland bereits abgeschlossenen Ausbildung zu behandeln ist (BVerwG, Urt. v. 10.4.2008, 5 C 12/07, DVBl. 2008, 1058, juris Rn. 16).

  • OVG Hamburg, 03.12.2012 - 4 Bs 200/12

    Ausbildungsförderung - Grenze für die Erwerbstätigkeit und

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Einstweilige Anordnungen dienen der Behebung aktueller, d.h. gegenwärtig noch bestehender Notlagen und können grundsätzlich nur für die Gegenwart und Zukunft, nicht aber für im Zeitpunkt der Entscheidung bereits zurückliegende Zeiträume getroffen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2012, 4 Bs 200/12; Beschl. v. 18.12.2006, 4 Bs 284/06).

    Gleiches gilt für miteinander verheiratete Eltern (insoweit auch Roggentin, in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: September 2013, § 10 Rn. 17) und allgemein für Nichtalleinerziehende (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2012, 4 Bs 200/12, juris Rn. 25): Alle Eltern unterliegen der Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern, so dass sie vor Erreichen der Altersgrenze durch die Unterhaltspflicht gehindert sein können, eine Ausbildung aufzunehmen.

  • BVerwG, 28.04.1998 - 5 C 5.97

    Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der -; Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Ein Förderungsbewerber war dann an der rechtzeitigen Aufnahme seiner Ausbildung gehindert, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden, in seinen persönlichen Lebensverhältnissen liegenden Gründen eine objektiv gegebene Chance, eine seiner Neigung und Eignung entsprechende Ausbildung zu beginnen, bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht wahrnehmen konnte (BVerwG, Urt. v. 28.4.1998, 5 C 5/97, FamRZ 1998, 1398, juris Rn. 12; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.2.2014, 4 So 135/13, n.v.).

    Für diese Feststellung ist auf den gesamten Zeitraum bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres abzustellen (BVerwG, Urt. v. 28.4.1998, 5 C 5/97, FamRZ 1998, 1398, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel -

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Dies entspricht der den Auszubildenden allgemein treffenden Obliegenheit, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990, 5 C 45/87, BVerwGE 85, 194, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Diese norminterpretierende Verwaltungsvorschrift bindet die Gerichte nicht und kann dem Gesetz keinen Inhalt zuschreiben, der mit der objektiven Rechtslage unvereinbar ist (BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, 5 C 14/11, BVerwGE 143, 314; Urt. v. 30.6.2010, 5 C 3/09, Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Diese norminterpretierende Verwaltungsvorschrift bindet die Gerichte nicht und kann dem Gesetz keinen Inhalt zuschreiben, der mit der objektiven Rechtslage unvereinbar ist (BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, 5 C 14/11, BVerwGE 143, 314; Urt. v. 30.6.2010, 5 C 3/09, Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrifft § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG nur Auszubildende, die sich bei offener Möglichkeit einer berufsbildenden Ausbildung im Inland für eine solche im Ausland entschieden haben (BVerwG, Urt. v. 31.10.1996, BVerwGE 102, 200, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99

    Zur Ausbildungsförderung von Personen, die die gesetzliche Altersgrenze

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Zu den persönlichen Gründen, welche die Aufnahme einer Ausbildung vor Erreichen der Altersgrenze i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 1 BAföG hindern können, gehören insbesondere die Unterhaltspflichten gegenüber Kindern (VG Hamburg, a.a.O., Rn. 21; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 26.11.1999, 1 BvR 653/99, FamRZ 2000, 476, juris Rn. 11; Ramsauer/Stallbaum, a.a.O., § 10 Rn. 29).
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06

    Ausbildungsförderung für ein Masterstudium

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Einstweilige Anordnungen dienen der Behebung aktueller, d.h. gegenwärtig noch bestehender Notlagen und können grundsätzlich nur für die Gegenwart und Zukunft, nicht aber für im Zeitpunkt der Entscheidung bereits zurückliegende Zeiträume getroffen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2012, 4 Bs 200/12; Beschl. v. 18.12.2006, 4 Bs 284/06).
  • VG Hamburg, 17.02.2014 - 2 K 1494/12

    Ausbildungsförderung bei Überschreitung der Altersgrenze wegen Kindererziehung

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
    Die Aufgliederung des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BAföG in drei Halbsätze durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (v. 24.10.2010, BGBl. I. S. 1422) verfolgte die Zielsetzung, denjenigen Förderungsbewerber zu begünstigen, der sich der Kindererziehung gewidmet hat (VG Hamburg, Urt. v. 17.2.2014, 2 K 1494/12, juris Rn. 42 ff.).
  • Drs-Bund, 13.07.1987 - BT-Drs 11/610
  • BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18

    Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

    Das vom Oberverwaltungsgericht vertretene zusätzliche Erfordernis eines (kausalen) Zusammenhangs zwischen Aufenthaltsbegründung und Ausbildungsaufnahme im Inland ist daher in der Rechtsprechung der übrigen Instanzgerichte wie auch in der Literatur weder aufgestellt noch sinngemäß geprüft worden (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 18. März 2019 - 2 A 295/18 - juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. November 2016 - 15 K 400/15 - juris Rn. 23 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 12 A 58/10 - juris Rn. 19 f.), sondern der Sache nach und im Ergebnis zu Recht auf Ablehnung gestoßen (OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 4 Bs 47/15 - juris Rn. 19; VG Hamburg, Urteil vom 22. September 2014 - 2 K 2118/14 - juris Rn. 30 f.; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 2 E 5/15 - juris Rn. 13 und Urteil vom 30. April 2015 - 2 K 4825/13 - juris Rn. 19 ff.; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 21.16

    Ausschluss einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs des BAföG § 7

    22 Zwar mag man annehmen können, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Kategorie der Ehe eines ausländischen Staatsangehörigen mit einem Deutschen, die zu einem Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG führt und Ausdruck der grundgesetzlich in Artikel 6 Abs. 1 GG verankerten Wertentscheidung ist, auf die vorliegende Konstellation, bei der der Klägerin ein Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zusteht, übertragbar ist, weil der Gesetzgeber dem von § 28 AufenthG erfassten Personenkreis insgesamt eine Übersiedlung ins Ausland nicht zumutet (ebenso: VG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 2 E 5/15 -, Rn. 14 bei juris, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 4 Bs 47/15 -).
  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 3 K 15.1196

    Ausbildungsförderung für Berufsausbildung nach Abbruch eines Studiums im Inland

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg (B.v. 27.1.2015 - 2 E 5/15) kann im Einzelfall eine Ausbildung im Inland, die ein ausländischer Auszubildender nach Abschluss einer Ausbildung im Ausland und Geburt eines deutschen Kindes aufgenommen hat, als Erstausbildung nach § 7 Satz 1 BAföG gefördert werden.
  • VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13

    Ausbildungsförderung; Förderungsfähigkeit nach Erwerb eines ausländischen

    Der in Russland erworbene Abschluss ermöglicht in Deutschland nicht die Ausübung eines Berufs (vgl. zu einem in Mazedonien erworbenen rechtswissenschaftlichen Abschluss: VG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2015, 2 E 5/15).
  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 2 K 2876/13

    Umwandlung der Förderungsart für eine inländische Ausbildung

    Der in Weißrussland erworbene Abschluss ermöglicht in Deutschland nicht die Ausübung eines Berufs (vgl. zu einem in Mazedonien erworbenen rechtswissenschaftlichen Abschluss: VG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2015, 2 E 5/15, zu einem in Russland erworbenen rechtswissenschaftlichen Abschluss: VG Hamburg, Urt. v. 30.4.2015, 2 K 4825/13).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.03.2015 - 2 E 5/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6421
OVG Sachsen, 09.03.2015 - 2 E 5/15 (https://dejure.org/2015,6421)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2015 - 2 E 5/15 (https://dejure.org/2015,6421)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2015 - 2 E 5/15 (https://dejure.org/2015,6421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 52 Abs. 1 Streitwertkatalog Nr. 10.4
    Streitwert, diskriminierende Besoldung, Nachzahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 32.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2015 - 2 E 5/15
    Dies ist vorliegend der Differenzbetrag zwischen dem begehrten Grundgehalt der Stufe 10 und dem von der Klägerin im Dezember 2006 bezogenen Grundgehalt der Stufe 6 der Besoldungsgruppe A 7. Hinsichtlich der Höhe der Grundgehaltssätze geht der Senat von der zum Dezember 2006, als dem ersten Monat, für den eine Nachzahlung begehrt wurde, geltenden Rechtslage aus (vgl. Senatsbeschl. v. 23. April 2013 - 2 A 150/12 -, juris Rn. 61; ebenso der Streitwertbeschluss in BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2013 - 2 C 32.13 -).
  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2015 - 2 E 5/15
    Dies ist vorliegend der Differenzbetrag zwischen dem begehrten Grundgehalt der Stufe 10 und dem von der Klägerin im Dezember 2006 bezogenen Grundgehalt der Stufe 6 der Besoldungsgruppe A 7. Hinsichtlich der Höhe der Grundgehaltssätze geht der Senat von der zum Dezember 2006, als dem ersten Monat, für den eine Nachzahlung begehrt wurde, geltenden Rechtslage aus (vgl. Senatsbeschl. v. 23. April 2013 - 2 A 150/12 -, juris Rn. 61; ebenso der Streitwertbeschluss in BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2013 - 2 C 32.13 -).
  • OVG Sachsen, 16.11.2010 - 5 E 107/10

    Streitwertbeschwerde, kein Vertretungszwang

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2015 - 2 E 5/15
    Die Streitwertbeschwerde unterliegt nach der neuen Fassung des § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO nach nunmehr einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung nicht dem Vertretungszwang (SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2010 - 5 E 107/10 - , juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 31.01.2011 - 2 E 2/11

    Streitwert, Auffangwert, Hochschulprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2015 - 2 E 5/15
    1 Über die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung entscheidet die Berichterstatterin als Einzelrichterin, da der angegriffene Beschluss vom Berichterstatter erlassen wurde (§ 68 Abs. 2 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG; Senatsbeschl. v. 31. Januar 2011 - 2 E 2/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 06.01.2017 - 2 A 233/16

    Altersdiskriminierende Besoldung

    Danach ist vorliegend der zweifache Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus maßgeblich (vgl. Senatsbeschl. v. 9. März 2015 - 2 E 5/15 -, juris).
  • OVG Sachsen, 02.12.2015 - 2 E 117/15

    Streitwert; Beamte; Diskriminierung; Besoldung

    Der Senat orientiert sich in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa Beschl. v. 29. März 2011 - 2 A 705/09 -, juris Rn. 12; v. 9. März 2015 - 2 E 5/15 -, juris Rn. 6) dabei an Nummer 10.4 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt z. B. bei Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., Anh § 164 Rn. 14).
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